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Marder fangen – Steinmarder und Baummarder mit der Lebendfalle

26. Oktober 2026
5 Min. Lesezeit
Praxiswissen
Marder fangen – Steinmarder und Baummarder mit der Lebendfalle - Titelbild

Marder sind geschickte Jäger und in vielen Revieren häufig. Der Steinmarder lebt zudem gern in unserer Nähe – auf Dachböden, in Scheunen oder unter der Motorhaube. Mit der richtigen Lebendfalle und etwas Geduld lässt er sich gezielt fangen. Wichtig ist dabei, die Jagdzeiten und die Regeln für Wohngebiete zu kennen.

Steinmarder oder Baummarder?

Bei uns kommen zwei Arten vor. Der Steinmarder ist ein Kulturfolger und hält sich gern in Dörfern, Gehöften und Siedlungen auf. Der Baummarder ist eher ein Waldbewohner. Für die Fangjagd ist die Unterscheidung wichtig, weil für beide unterschiedliche Jagdzeiten gelten.

Jagdzeiten in Bayern

  • Steinmarder: 1. August bis 28. Februar, Jungmarder bereits ab 1. Juni
  • Baummarder: 16. Oktober bis 28. Februar

Quelle: § 19 AVBayJG. Gerät außerhalb der Jagdzeit ein Marder in die Falle, wird er unversehrt wieder freigelassen – genau dafür ist die Lebendfalle gemacht. In anderen Bundesländern gelten eigene Jagdzeiten.

Die passende Falle

Für Tiere, die kleiner als ein Fuchs sind, schreibt § 12a AVBayJG für Röhrenfallen mindestens 100 cm Länge und 15 cm Durchmesser vor, für Kastenfallen mindestens 100 × 15 × 15 cm. Die Betonrohrfalle mit 25 cm Durchmesser liegt deutlich darüber und eignet sich damit für Marder genauso wie für Fuchs und Waschbär – ein Fangplatz, mehrere Wildarten.

Fangplatz und Köder

Marder bewegen sich gern entlang von Deckung: Hecken, Holzstapel, Steinhaufen, Gebäudekanten und Scheunen. Im Revier eignen sich Heckenränder und strukturreiche Übergänge, wie beim Fuchs. Eine Wildkamera zeigt vorab, ob ein Marder dort regelmäßig unterwegs ist.

Als Köder haben sich rohe Eier bewährt – eines leicht angeschlagen, damit der Geruch zieht. Wichtig ist auch hier, regelmäßig nachzuködern, damit der Fangplatz interessant bleibt.

Marder am Haus: Was im Wohngebiet gilt

Viele Anfragen kommen von Hausbesitzern, deren Dachboden oder Auto von einem Marder heimgesucht wird. Hier ist Vorsicht geboten: Wohngebäude, angrenzende Hausgärten und bebaute Ortsteile sind befriedete Bezirke. Dort ruht die Jagd grundsätzlich – auch für Jäger.

In Bayern kann die Untere Jagdbehörde (am Landratsamt) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten oder dem Revierinhaber aber bestimmte Jagdhandlungen erlauben – beschränkt auf bestimmte Wildarten und einen bestimmten Zeitraum (Art. 6 Abs. 3 BayJG). Fragen Sie also vor dem Aufstellen einer Falle beim Landratsamt oder beim zuständigen Revierinhaber nach.

Oft lohnt es sich außerdem, Einstiegsstellen am Haus zu verschließen, sobald der Marder ausgezogen ist – sonst zieht schnell der nächste ein.

Kontrolle und Entnahme

Wie bei jeder Lebendfalle gilt in Bayern: täglich einmal am Morgen kontrollieren – oder einen elektronischen Fallenmelder einsetzen, der einen Fang sofort meldet und sich täglich selbst prüft (§ 12a Abs. 4 AVBayJG). Marder sind sehr wehrhaft. Für die Entnahme gehören deshalb Abfangkasten und Schubstange dazu – so kommen Sie dem Tier nicht zu nahe.

Fazit

Marderfang mit der Lebendfalle ist wirksam und tierschutzgerecht, wenn Jagdzeit, Fangplatz und Kontrolle stimmen. Im Wohngebiet führt der Weg immer über die Jagdbehörde. Bei Fragen zur passenden Falle berate ich Sie gern persönlich.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Jagdrecht ist Landesrecht – maßgeblich sind die Vorschriften Ihres Bundeslandes. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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